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   LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2006 - L 1 AL 197/05   

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https://dejure.org/2006,15014
LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2006 - L 1 AL 197/05 (https://dejure.org/2006,15014)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.03.2006 - L 1 AL 197/05 (https://dejure.org/2006,15014)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. März 2006 - L 1 AL 197/05 (https://dejure.org/2006,15014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Einhaltung der Jahresfrist zur Aufhebung eines Bewilligungsbescheids; Sichere Kenntnis der entscheidungserheblichen Tatsachen; Erforderlichkeit einer Anhörung

  • fh-sozialversicherung.de

    Jahresfrist nach § 45 Abs.4 S.2 kann bereits vor der Anhörung beginnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB X § 24 § 45 Abs. 4 S. 2
    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2006 - L 1 AL 197/05
    Hierbei ist hinsichtlich der erforderlichen Gewissheit über Art und Umfang der entscheidungserheblichen Tatsachen in erster Linie auf den Standpunkt der Behörde, und zwar des für die Rücknahmeentscheidung zuständigen Sachbearbeiters, abzustellen, es sei denn, deren sichere Kenntnis liegt bei objektiver Betrachtung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vor (BSG, Urteil vom 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42).

    Die Jahresfrist kann daher regelmäßig erst nach erfolgter Anhörung gemäß § 24 SGB X beginnen (BSG, Urteil vom 08.02.1996 - 13 RI 35/94 -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 27; Urteil vom 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 42).

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2006 - L 1 AL 197/05
    Die Jahresfrist kann daher regelmäßig erst nach erfolgter Anhörung gemäß § 24 SGB X beginnen (BSG, Urteil vom 08.02.1996 - 13 RI 35/94 -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 27; Urteil vom 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 42).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2008 - L 9 AL 157/06

    Arbeitslosenversicherung

    Das LSG Rheinland-Pfalz habe entschieden (Urt. v. 03.03.2006, Az. L 1 AL 197/05), dass die Jahresfrist bereits vor der Anhörung beginne, wenn die Behörde mangels vernünftiger, objektiv gerechtfertigter Zweifel sichere Kenntnis über die Bösgläubigkeit des Betroffenen habe.

    Anders als der Kläger unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 03.03.2006, Az. L 1 AL 197/05) vorträgt, liegen auch keine besonderen Umstände vor, die es rechtfertigten, bei objektiver Betrachtung eine sichere Kenntnis bereits zu einem früheren Zeitpunkt anzunehmen.

  • SG Düsseldorf, 20.03.2023 - S 18 AS 1781/17
    Die den Beginn der Jahresfrist bestimmende Kenntnis ist dann anzunehmen, wenn mangels vernünftiger, objektiv gerechtfertigter Zweifel eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die Rücknahmeentscheidung notwendiger Tatsachen besteht (BSG, Urteil v. 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42; BSG, Urteil v. 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R; LSG NRW, Urteil v. 05.06.2008 - L 9 AL 157/06; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 3.03.2006 - L 1 AL 197/05; vgl. zur Problematik der Kenntnis hinsichtlich Ermessensgesichtspunkten Schütze in: von Wulffen/Schütze, SGB X, § 45 SGB X Nr. 82).

    Da die Rechtsprechung regelmäßig eine Anhörung vor Erlass eines Aufhebungsbescheids nach § 45 SGB X verlangt, um die Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands aufzuklären (vgl. Rn. 91), beginnt die Jahresfrist regelmäßig erst nach erfolgter Anhörung des Betroffenen (BSG, Urteil v. 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42; BSG v. 08.02.1996 - 13 RJ 35/94 - SGb 1997, 177 ; LSG NRW, Urteil v. 5.06.2008 - L 9 AL 157/06 ), es sei denn, die Behörde verfügt mangels vernünftiger, objektiv gerechtfertigter Zweifel bereits zuvor über hinreichend sichere Kenntnis der Bösgläubigkeit (SG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 3.03.2006 - L 1 AL 197/05; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 31.01.2017 - L 4 AS 652/14).

  • SG Dortmund, 24.07.2020 - S 33 AS 1109/17
    Die den Beginn der Jahresfrist bestimmende Kenntnis ist dann anzunehmen, wenn mangels vernünftiger, objektiv gerechtfertigter Zweifel eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die Rücknahmeentscheidung notwendiger Tatsachen besteht (vgl. BSG, Urteil vom 27.07.2000, B 7 AL 88/99 R - juris; BSG, Urteil vom 26.07.2016, B 4 AS 47/15 R - juris Rn. 31; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.06.2008, L 9 AL 157/06 - juris Rn. 34; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.03.2006, L 1 AL 197/05 - juris).
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